Egal, ob Sie einen neuen Energieausweis benötigen oder der bestehende abgelaufen ist – wir übernehmen gerne alle erforderlichen Schritte für Sie
Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie? Dann wissen Sie sicherlich, wie wichtig ein gültiger Energieausweis ist. Inmitten der Vielzahl an Angeboten ist es entscheidend, einen vertrauenswürdigen Partner an Ihrer Seite zu haben.
Als erfahrene Immobilienmakler arbeiten wir ausschließlich mit zertifizierten Fachleuten zusammen, die über das nötige Fachwissen und die offizielle Befugnis zur Ausstellung eines Energieausweises verfügen.
Unser Service umfasst jedoch mehr als nur die Beschaffung des Ausweises. Wir beraten Sie auch gern darüber, wie Sie durch energieeffiziente Modernisierungen den Wert Ihrer Immobilie weiter steigern können.
Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die tatsächlichen Energieverbrauchswerte für Heizung und Warmwasser aus den Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre und wird daher maßgeblich durch das individuelle Nutzungsverhalten beeinflusst. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einer technischen Bewertung, bei der der Zustand der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik berücksichtigt wird, um einen theoretischen Energiebedarf zu ermitteln.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als vier Wohneinheiten haben Sie die Möglichkeit, zwischen beiden Varianten des Energieausweises zu wählen. Für Wohngebäude mit maximal vier Wohneinheiten besteht die Wahlfreiheit, sofern der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder das Gebäude mindestens den Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt bzw. durch nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Standard gebracht wurde. In allen anderen Fällen ist der Bedarfsausweis erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, welchen Ausweis Sie benötigen, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.
In der Regel trägt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis, was meist der Eigentümer der Immobilie ist. In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft obliegt es dem Hausverwalter, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Gebäude bereitzustellen. Die Kosten hierfür werden dann anteilig von allen Eigentümern übernommen.
Ein Energieausweis ist auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung erforderlich. Allerdings wird der Ausweis nicht für die einzelne Wohnung, sondern für das gesamte Gebäude erstellt, in dem sich die Wohnung befindet. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und einer Dachgeschosswohnung im gleichen Gebäude der gleiche Energieausweis gilt, obwohl der Energieverbrauch in den beiden Wohnungen unterschiedlich sein kann.
Wir verkaufen Ihre Immobilie schnell, sicher und zu einem fairen Preis
Wenn Sie einen reibungslosen Immobilienverkauf sicherstellen und alle gesetzlichen Vorgaben einhalten möchten, sind wir der perfekte Partner für Sie. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unseren Service rund um den Energieausweis zu erfahren.